Kirchenstrafen

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von Hans Gappennach

Sie  waren in katholischen Gegenden verhältnismäßig selten, in evangelischen, wo es die Ohrenbeichte nicht gab, als Sühne für öffentlich bekannt gewordene „Sünden“ (wofern diese nicht in den Bereich der niederen Gerichtsbarkeit fielen) dagegen die Regel. Da liest man in Pönitentialbüchern unglaubliche Dinge, wovon das öffentliche Ausstellendes zu Bestrafenden während des sonntäglichen Hochamtes noch als gelinde einzustufen wäre.

Aber in Rübenach gab es derlei. Im Jahre 1515 wird ein Mann bestraft, der am Matthiastag Stecken geschnitten, ein zweiter, weil er am Lukastag gearbeitet hat; 1616 wurden mit Kirchenstrafen belegt: Mehrere Mägde „die am Sonntag Nüsse gerafft haben und das noch während der Messe“, ferner ein Mann, der einen Graben ausgeworfen hat.
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