Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ ist besorgt und verärgert über den Wegfall der sogenannten Querverbindungsspange im Industriepark A 61, die als Umgehungsstraße für den Schwerverkehr hätte dienen können. Diese Änderung des Bebaungsplanes, die sich im Übrigen schon in der Durchführung befindet, geschieht im vorauseilenden Gehorsam für einen Investor, der vielleicht und möglicherweise sich dort ansiedeln möchte. Dafür werden die Sorgen der Rübenacher, die zur Hauptverkehrszeit kaum noch über die Aachener Straße kommen, einfach weggewischt.
Deshalb hat sich die BI über die Möglichkeiten einer Normenkontrollklage informiert, die von Dr. jur. Matthias Krist und seinem Team auf der letzten Versammlung erläutert wurden. Unmittelbar danach begann die Versammlung Argumente zusammenzutragen, die gegen den geänderten Bebaungsplan sprechen.
Diese Argumente müssen, wie Dr. Krist erläuterte, bis zum 22. Mai bei der Stadt eingereicht werden. Nur Einwände, die jetzt erhoben werden, können in einer späteren Normenkontrollklage verwendet werden. Der Entwurf des Einspruches ist auf der Homepage der BI (bi.ruebenach.de) einsehbar. Weitere Anregungen können noch bis zum 20. Mai eingebracht werden und werden nach Möglichkeit noch in die Stellungnahme eingearbeitet.
Rüdiger Neitzel BI“Lebenswertes Rübenach“ – 11.05.2009