Rechtsstreit: Belastung soll ermittelt werden
Rübenach. In dem Rechtsstreit um die Verkehrslärmbelastung im Stadtteil Rübenach hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Rahmen eines Beweisbeschlusses angeordnet, ein Sachverständigengutachten einzuholen, teilt das Verwaltungsgericht mit. Der Gutachter soll ermitteln, wie hoch die Lärmbelastung am Gebäude des Klägers Rüdiger Neitzel zur Tages- und Nachtzeit durch von der Aachener Straße (L 98) ausgehende Verkehrsgeräusche
ist.
Die Beweisaufnahme wurde erforderlich, weil die Stadt zuvor einen unter Vorbehalt geschlossenen Vergleich widerrufen hatte (die RZ berichtete). Nach Vorliegen des Ergebnisses des Gutachtens wird das Gericht abschließend entscheiden. Rückblick: Im März zog Neitzel vor das Verwaltungsgericht Koblenz und verklagte die Stadt, da sie seiner Ansicht nach zu wenig tut, um den Lärm zu reduzieren. Er einigte sich mit der Stadt auf einen Vergleich, der aber widerrufen wurde.
Rhein Zeitung – 02.06.2015