Stadt muss zur Lärmreduzierung entscheiden
Geklagt hatte ein Anwohner der Aachener Straße, der die Belästigungen durch Lärm und Abgase für unzumutbar hält. Seine Vorschläge zur Verbesserung der Situation seien in der Vergangenheit nicht aufgegriffen worden, obwohl sie kostengünstig umgesetzt werden könnten. (weiterlesen)
Verwaltungsgericht Koblenz – 06.01.2016