Antwortschreiben den BI „Lebenswertes Rübenach“ auf den RZ Beitrag vom 20.10.2018 Verkehr: Keine Entlastung für Rübenach
Veröffentlichung vom 20.10.2018
Es ist noch nicht lange her, dass die Stadt ein Verkehrsgutachten zum Schwerverkehr in Rübenach vorgestellt hat. Dieses lange angemahnte Gutachten ist Teil eines Schreibens an den Vorsitzenden der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ welches das Verwaltungsgericht Koblenz der Stadt im Rahmen eines Prozesses als Auftrag gegeben hatte.
Leider kommt die Stadt darin zu der Erkenntnis, dass in Rübenach nichts zu ändern sei. Erstaunlich nur, dass die Stadt dabei ihren eigenen Lärmaktionsplan außer Acht lässt. Der wurde mit Hilfe eines Gutachters erstellt, den sie unerwähnt lässt, obwohl das Gutachten als Grundlage für den Lärmaktionsplan Koblenz diente. So ist man auch nicht verwundert, dass eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, die seiner Zeit auch vom Gericht vorgeschlagen wurde und auch im Lärmaktionsplan nach wie vor enthalten ist, jetzt von der Stadt abgelehnt wird.
Die Durchschnittsgeschwindigkeit in der Aachener Straße betrüge ja nur 35 km/h und die auf 30 k/h abzusenken bringe nichts, argumentiert die Stadt. Dabei wird aber übersehen, dass eine Durchschnittsgeschwindigkeit eben nur ein Durchschnitt ist. Ein großer Teil aller Fahrzeuge fährt eben schneller als 35 km/h!
Die Bürgerinitiative führt zurzeit mit einem handelsüblichen Messgerät eine Langzeitmessung in der Aachener Straße durch. Diese ergab für die Zeit vom 28. September bis 28.Oktober eine Gesamtbelastung von 303.771 Kfz Bewegungen (..das sind 3,6 Millionen pro Jahr!) und davon fuhren im Oktober allein 85.441 Fahrzeuge zwischen 35 und 40 km/h, 56.117 Kfz zwischen 40 und 45 km/h…. insgesamt fuhren 166.483 Kfz schneller als 35 km/h.
Eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h macht deshalb noch immer Sinn und wird im Lärmaktionsplan der Stadt Koblenz als „bereits geplant“ aufgeführt. Es scheint, dass die verschiedenen Ämter der Stadt nicht miteinander sprechen…die BI wird (nicht nur) deshalb gegen die Entscheidung der Stadt Widerspruch einlegen und wieder gerichtliche Klärung suchen.
Siehe auch Lärmschutzplan der Stadt Koblenz Anlage1, Anlage2.
Rüdiger Neitzel BI „Lebenswertes Rübenach“ – 31.10.2018
Beitragsfoto Herbert Hennes