Verwaltung schlägt Querungsmöglichkeit am Tennisgelände vor

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Unabhängig von einander haben, die BI „Lebenswertes Rübenach“ wie auch eine private Eingabe auf die gefährliche fußläufige Erreichbarkeit des Tennisheims Rübenach in verschiedenen Schreiben an den Ortsbeirat wie auch an Koblenzer Ratsmitglieder hingewiesen. Die BI beklagte dabei den fehlenden Gehweg zwischen GH Brückerbach und Tennisheim, in der privaten Eingabe wurde auf die gefährliche Überquerung der Aachener Straße von der Keltenstraße aus kommend hingewiesen (siehe Schreiben vom 08.09.2021).

Dem Antrag der WGS-Fraktion zur Einrichtung eines Fußweges auf der Aachener Straße von 15.10.2021 hat das Dezernat 4 Tiefbauamt in einer Stellungnahme vom 28.10.2021 aus verschiedenen Gründen widersprochen. Die Erreichbarkeit der Tennisanlage würde hierdurch nicht verbessert. Die Erreichbarkeit mit einer Querungsmöglichkeit von der Keltenstraße aus sei auf Vorschlag der Verwaltung jedoch zu prüfen. Vorlage ST/0095/2021 siehe hier.

Redaktion unser-ruebenach.de – 17.11.2021

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