Das rheinland-pfälzische Corona-Warnstufensystem sieht derzeit noch für den Fall, dass zwei von den insgesamt drei Leitindikatoren eine Warnstufengrenze an drei aufeinander folgenden Werktagen überschreiten, ab dem übernächsten Tag die Einstufung in der nächsthöheren Warnstufe vor. Die Stadt Koblenz wurde bislang in Warnstufe 1 geführt.
Am heutigen Samstag, 20. November, wurden die Grenzwerte bei den Leitindikatoren „Sieben-Tage-Inzidenz“ und „Intensivbetten-Anteil“ am dritten Werktag in Folge überschritten. Damit gilt laut der aktuell geltenden 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz für die Stadt Koblenz ab Montag, 22. November, die Warnstufe 2.
Dies hat u.a. Auswirkungen auf die zugelassenen Zahlen nicht-immunisierter Personen im Hinblick auf das Entfallen von Abstandsgebot und Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, so z.B. bei Religionsausübung, Veranstaltungen, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Museen, sowie auf die Teilnahmemöglichkeit an Hallensport (inklusive Schwimmbädern), außerschulischem Musik- und Kunstunterricht, Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur. An weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht am Platz und es werden an allen Schulen zwei wöchentliche Tests durchgeführt.
Die Einstufung der Stadt Koblenz in Warnstufe 2 gilt nun bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, welche für Mittwoch, 24. November, angekündigt ist.