Offener Brief der BI „Lebenswertes Rübenach“
An den Leiter des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung und die Mitglieder das Umweltausschusses
Ich hatte in der letzten Sitzung des Umweltausschusses beanstandet, dass in der Aachener Straße wieder ein Grundstück bis an den Straßenrand bebaut wurde ohne einen Fußweg vorzusehen. Eine zugesagte Antwort des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung habe ich nie erhalten, aber im Protokoll der o.a. Sitzung wurden dazu einige Ausführungen gemacht.
Diese Ausführungen gipfeln in dem Satz: „Sollte zu einem späteren Zeitpunkt hier auch ein Gehwegausbau – aus welchen Gründen auch immer- noch erforderlich werden, kann dies dann immer noch gemacht werden“. Das führt doch zu der Frage: Wann ist ein Gehweg erforderlich?
Die Antwort aus dem Internet ist eindeutig: „An angebauten Straßen, die dem Erreichen und Verlassen von Häusern und Grundstücken dienen, sind überall Anlagen für den Fußverkehr erforderlich. Lücken in der Bebauung dürfen diese Grundausstattung nicht unterbrechen.“
Und auf die Frage, wann ist ein Bürgersteig Pflicht?
Antwortet das Internet: „Die einfache Regel dafür lautet: entlang der eigenen Grundstücksgrenze. Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht gilt die Gehweg-Pflicht für Grundstücks- oder Hausbesitzer (genau: Besitzer des Anlieger-Grundstücks) auf genau der Länge des Grundstücks.“
Ich habe kein Verständnis dafür, dass diese beiden Aussagen vollständig ignoriert worden sind. Meines Erachtens ist das Verhalten des Stadtplanungsamtes zumindest regelwidrig, wenn nicht sogar gesetzeswidrig.
Wichtiger ist aber noch: Der Zugang zu den Tennisplätzen ist für Fußgänger (Jugendliche !) nicht gefahrlos möglich. Die Stadt hätte seit der Zeit als das Ortseingangsschild versetzt wurde (ich glaube das war 1978?) für einen der Regel entsprechenden Ausbau des Fußgängerweges entlang der Aachener Straße sorgen müssen – das verstehe ich unter Stadtplanung. Ich bitte diese Arbeit nun endlich aufzunehmen.
Gez. Rüdiger Neitzel
BI „Lebenswertes Rübenach“ – 25.08.2021