Gewerbegebiet Metternich soll erweitert werden

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Ausschuss lehnt von fünf möglichen Flächen für weitere gewerbliche und industrielle Ansiedlung vier ab

… In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität (ASM) wurde nun über die Ausweisung von fünf zusätzlichen gewerblichen Bauflächen beraten. Nur eine Fläche erhielt die Zustimmung des Ausschusses. Die Flächen hatte das städtische Amt für Wirtschaftsförderung für eine gewerbliche Nutzung vorgeschlagen. Laut diesem Amt gibt es zurzeit Anfragen hinsichtlich gewerblicher Nutzung für 180 Hektar, darunter 3 bis 15 Hektar aus der Pharmabranche. Über die endgültige Version des Flächennutzungsplans muss abschließend der Stadtrat entscheiden.

… Im Entwurf des Flächennutzungsplans ist bislang festgehalten, dass oberhalb von Rübenach das bisherige Industriegebiet (Güterverkehrszentrum) erweitert werden soll. Die Erweiterung ist geplant für einen Streifen, der parallel zur A 61 verläuft, beginnend beim bisherigen Industriegebiet nördlich der L 52 bis ungefähr in Höhe des Modellflugplatzes. Das Amt für Wirtschaftsförderung schlug nun vor, die Fläche bis zum Autobahnkreuz Koblenz um 18 Hektar zu erweitern. Der ASM lehnte dies gegen die Stimmen von David Hennchen (FDP), Karl-Ludwig Weber (AfD), Torsten Schupp (Wählergruppe Schängel – WGS) und Edgar Kühlenthal (Freie Wähler) ab.

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Rhein Zeitung – 02.06.2023

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Johannes Fuck
1 Jahr zuvor

Das Gewerbegebiet, das die Zustimmung erhalten hat, ist in Metternich als „G-Nord-02“, in den FlächenNutzungsPlan (FNP) eingetragen. In der Verlängerung zum Gewerbegebiet Metternich II bis zum Bundeswehr Zentralkrankenhaus (BwZk). Der Artikel der Rhein-Zeitung erweckt den Eindruck, einer neuen, bisher unbekannten Fläche. Dem ist nicht so, die Fläche wurde bereits in der Beschlussvorlage FNP Koblenz (Stand 09.12.2019) auf Seite 164 ff. vorgestellt. 

Durch Gewerbegebiete entsteht eine Wegebeziehung: Wohnung zum Arbeitsplatz. Die Pendlerstrecke. Wer Gewerbeflächen ausweist, muss auch den Arbeitsweg der Arbeitnehmer planen. Sozialverträglicher Wohnraum schaffen. In nächster Nähe, am Metternich Kreisel, war ein Mischgebiet im FNP geplant, wurde aber von dem gleichen Ausschuss abgelehnt. Wer kein Wohnraum schafft, darf sich über den Pendlerverkehr und fehlenden Parkraum nicht wundern.

Diese Wegebeziehung ist ein weiteres Argument die Bahnstrecke Koblenz-Bassenheim als eine Öffentlichen-Schienen-Personen-NahVerkehr Strecke (ÖSPNV) zu nutzen. Aber in der gleichen Beschlussvorlage FNP Koblenz, auf Seite 253, wird die Streckenführung der Bahnstrecke Koblenz-Bassenheim als „weitgehend durch freie Landschaft“ beschrieben. Das ist Fake. Man argumentiert mit dem Bevölkerungsschwerpunkt in Rübenach, Metternich, Bubenheim und Lützel. Der Schwerpunkt interessiert nicht; links und rechts 1000m sind entscheidend. Man unterschlägt, dass die Bahnstrecke diese großen Wohngebiete unmittelbar tangiert.
Außerdem sind entlang der Strecke bereits einige Gewerbegebiete entstanden und man plant dieses weitere große Gewerbegebiet . Eine „Überbauung“ wie man in der Rhein-Zeitung lesen kann, ist wahrscheinlich nicht geplant, die Strecke ist als Bahnstrecke gewidmet und soll auch als zusammenhängende Infrastrukturfläche erhalten bleiben. Die Bahnstrecke durchschneidet somit die Gewerbefläche „G-Nord-02“. Von freier Landschaft kann nicht die Rede sein. Die Nutzung der Bubenheimer und Metternich Flur zeichnet sich immer mehr ab. Erkennt keiner die Notwendigkeit den ca. 5.000 Arbeitnehmern im Dienstleistungszentrum B9 (IKEA, LandesUntersuchungsAmt, Ärztekammer, Verwaltung und Verbände), dem Gewerbegebiet Metternich I und II (Zoll, DPD, Bundesanstalt für Immobilien, Labor Koblenz), der G-Nord-02, dem BwZk einen leistungsfähigen ÖSPNV zu schaffen? Stauunabhängig. Komfortabel. Leistungsfähig. Hier wäre ein ÖPNV auf der Schiene möglich und zwingend notwendig.

Wer A sagt, muss B sagen.