Am 7. November 1970 wurde die Eingemeidung von Rübenach nach Koblenz rechtskräftig.
An dieses Datum werden sich in Rübenach heute wohl nur noch wenige erinnern. Tatsächlich war die Eingemeindung nach Koblenz damals alles andere als nach Jedermanns Geschmack. Nach rund 1200 Jahren der Eigenständigkeit diese zu verlieren war für viele Bürger nicht einfach zu akzeptieren.
Die Rhein-Zeitung berichtete mehrfach in Artikeln über die letzten Aktivitäten des Gemeinderates. Viele Dinge, die in Rübenach vorhanden und genutzt wurden, sollten berücksichtigt und in das Vertragswerk mit eingebunden werden.
Einen Festakt hat es nicht gegeben, vielmehr wurde das Unterzeichnen des Auseinandersetzungsvertrages im kleinen Kreis vollzogen. Nachfolgende Eckpunkte zeigen den Werdegang bis zur Eingemeindung.
Chronologie
1963 Durch die in Rheinland-Pfalz begonnene Verwaltungsreform tritt eine entscheidende Wende ein. Im Zeitraum von 1966 bis 1974 wurde durch insgesamt 18 Gesetze eine „Verwaltungsvereinfachung“ in die Wege geleitet.
1967 Oberbürgermeister Willi-Werner Macke forderte vom damaligen Regierungspräsidenten Waldemar Leibmann die Eingemeindung von Nieder- und Oberlahnstein, Arzheim, Arenberg, Kesselheim, Bubenheim, Rübenach, Güls, Lay, Waldesch und Kapellen-Stolzenfels. Diese Forderung blieb jedoch „aufgrund dringender Gründe des öffentlichen Wohls“ zunächst ohne Erfolg.
1968 Am 14. November stimmte der Stadtrat dem Entwurf zum 5. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung zu.
1970 Durch das 9. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung werden 6 Gemeinden – u. a. Rübenach – aufgelöst. Mit der Unterzeichnung des Auseinandersetzungsvertrags Teil 1, Teil 2 vom 02.11.1970 verloren die Gemeinden ihre Eigenständigkeit und wurden mit Wirkung 07.11.1970 in die Stadt Koblenz eingegliedert. Gleichzeitig wurde der Landkreis Koblenz in seiner bisherigen Form aufgelöst.
Wer mehr über den Vorgang der Eingemeindung erfahren möchte, erhält diese über Akteneinsicht beim Stadtarchiv Koblenz.
Redaktion unser-ruebenach.de